Was ist die Informationsdatenbank »Recht auf Verständlichkeit«?

Die Informationsdatenbank »Recht auf Verständlichkeit« stellt Ihnen eine umfassende Sammlung an Materialien zum Thema Rechts- und Verwaltungssprache sowie zu Barrierefreien Sprachen zur Verfügung. Die Beiträge sollen Hilfestellung bieten bei der Bearbeitung offizieller Schreiben, wie zum Beispiel Gesetzestexte oder Amtsschreiben. Ziel ist es, dabei eine bürgerfreundliche, weil verständliche Sprache zu verwenden. Insbesondere finden Sie:

  • Formulierungshilfen (Leitsätze)
  • Beispielformulierungen
  • bereits überarbeitete Gesetze und Verwaltungsschreiben
  • Seminarinhalte (Skripte von Vorträgen, Schulungsmaterial)
  • Linklisten

Wer erhält Zugang zur Informationsdatenbank »Recht auf Verständlichkeit«?

Bislang ist das Projekt in einer Test-Phase und steht nur ausgewählten Personen und Institutionen zur Verfügung. Inhalte und Downloads können somit zum Großteil ausschließlich von registrierten Nutzern eingesehen werden. Jedoch stehen Suchfunktion und Abstracts aller Artikel auch ohne Anmeldung zur Verfügung. Um uneingeschränkten Zugriff auf die Informationsdatenbank »Recht auf Verständlichkeit« zu erhalten, senden Sie bitte eine Registrierungsanfrage an uns und setzen Sie sich mit unserer Redaktion in Kontakt: [zur Registrierung]

Wer steht hinter der Informationsdatenbank »Recht auf Verständlichkeit«?

Die wissenschaftlichen Mitarbeiter der Gesellschaft für deutsche Sprache (Wiesbaden, Berlin) sowie des Zentrums für Rechtslinguistik (Halle a. d. Saale) bilden in Kooperation das Redaktionsteam.

Insbesondere steht Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung:

Dr. Andrea-Eva Ewles
Gesellschaft für deutsche Sprache e. V.
Spiegelgasse 13
65183 Wiesbaden
Tel.: 0611 99955-0
E-Mail: sekr@gfds.de